Wir freuen uns, Ihnen die neuesten steuerlichen Informationen und Änderungen für den Monat Mai 2026 vorstellen zu können. In dieser Ausgabe stehen aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, wichtige Umsatzsteuerfragen sowie Hinweise zur Einkommensteuer und Grunderwerbsteuer im Fokus.
Stille Gesellschaft und Mitunternehmerrisiko
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein stiller Gesellschafter nicht automatisch steuerlich als Mitunternehmer gilt. Wer lediglich Dienstleistungen erbringt und kein echtes Vermögensrisiko trägt, erfüllt diese Voraussetzung regelmäßig nicht.
Splittingtarif bei der Einkommensteuer
Aktuell wird über den Wegfall oder Umbau des Ehegattensplittings diskutiert. Der Splittingtarif kann insbesondere bei unterschiedlich hohen Einkommen zu einer niedrigeren Gesamtsteuer führen.
Umsatzsteuer und Geschäftsveräußerung
Eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung liegt nicht schon deshalb vor, weil ein Betrieb wirtschaftlich weiterläuft. Entscheidend ist, dass der Erwerber oder Letzterwerber die Tätigkeit selbst fortführt und nicht lediglich ein Pächter.
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Monatsinformation Mai 2026 – Kurzfassung
In dieser Ausgabe informieren wir über wichtige steuerliche Entwicklungen, aktuelle Rechtsprechung und praktische Hinweise für Unternehmen und Privatpersonen.
Vorsteuerabzug und gemischte Tätigkeiten
Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums bringt Änderungen beim Vorsteuerabzug für Unternehmen, die neben unternehmerischen Tätigkeiten auch nichtwirtschaftliche Bereiche haben – etwa Vereine oder vergleichbare Einrichtungen.
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Beim Warenbezug aus dem EU-Ausland entstehen häufig Fehler. Wird die eigene USt-IdNr. nicht korrekt verwendet, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Unternehmen sollten Rechnungen aus dem EU-Ausland daher sorgfältig prüfen.
Nießbrauch und Grundstücksübertragung
Bei der Übertragung von Grundstücken unter Nießbrauchsvorbehalt können sich steuerliche Folgen ergeben, wenn der Nießbrauch frühzeitig endet oder später gegen Zahlung abgelöst wird.
Grunderwerbsteuerliche Erwerbsanzeige
Beim Grundstückserwerb sollten Steuerpflichtige ihre eigene Anzeigepflicht beachten. Es reicht nicht aus, sich ausschließlich auf die Anzeige durch den Notar zu verlassen.
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um diese Themen.
Impressum
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Steuertermine Mai / Juni 2026
| Steuerart | Mai | Juni |
|---|---|---|
| Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 11.05.2026 | 10.06.2026 |
| Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | entfällt | 10.06.2026 |
| Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag | entfällt | 10.06.2026 |
| Umsatzsteuer | 11.05.2026 | 10.06.2026 |
| Schonfrist Überweisung | 15.05.2026 | 15.06.2026 |
| Schonfrist Scheck | 11.05.2026 | 10.06.2026 |
| Gewerbesteuer | 15.05.2026 | entfällt |
| Grundsteuer | 15.05.2026 | entfällt |
| Schonfrist Gewerbesteuer/Grundsteuer Überweisung | 18.05.2026 | entfällt |
| Schonfrist Gewerbesteuer/Grundsteuer Scheck | 15.05.2026 | entfällt |
| Sozialversicherung | 27.05.2026 | 26.06.2026 |
| Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag | Bei Gewinnausschüttung fällig | Bei Gewinnausschüttung fällig |
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Moderation: Irina Reichelt-Olenburger
Kanzlei Irina Reichelt-Olenburger
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