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Digitale Monatsinformation August 2026 inkl. Podcast (mp3)

Wir freuen uns, Ihnen die neuesten steuerlichen Informationen und Änderungen für den Monat August 2026 vorstellen zu können. In dieser Ausgabe stehen aktuelle Entscheidungen zur Immobilienbewertung, Umsatzsteuer, E-Rechnung sowie neue steuerliche und arbeitsrechtliche Vorhaben im Fokus.

Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise bei der Bewertung von Immobilien für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblich sind. Eine gerichtliche Überprüfung kommt grundsätzlich nur bei offensichtlichen Fehlern in Betracht.

E-Rechnungspflicht für Unternehmen

Noch bis zum 31.12.2026 ist die Ausstellung von E-Rechnungen grundsätzlich freiwillig. Bei Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro verlängert sich diese Übergangsfrist bis Ende 2027. Unternehmen sollten dennoch bereits jetzt ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme vorbereiten.

Aussetzungszinsen

Das Finanzgericht Münster hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von 0,5 Prozent pro Monat für Aussetzungszinsen der Jahre 2014 bis 2018 geäußert. In entsprechenden Fällen kann vorläufiger Rechtsschutz in Betracht kommen.

Lesedauer 2 Minuten – alternativ hören Sie unseren Podcast!

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Monatsinformation August 2026 – Kurzfassung

In dieser Ausgabe informieren wir über wichtige steuerliche Entwicklungen, aktuelle Rechtsprechung sowie praktische Hinweise für Unternehmen und Privatpersonen.

Ungeklärte Einzahlungen auf Geschäftskonten

Ungeklärte Bareinzahlungen oder Zahlungseingänge auf einem betrieblichen Konto können vom Finanzamt als steuerpflichtige Betriebseinnahmen behandelt werden. Private Mittel sollten daher immer nachvollziehbar dokumentiert werden.

Umsatzsteuer bei Airbnb

Auch die kurzfristige Vermietung einer privaten Wohnung oder Ferienwohnung kann umsatzsteuerpflichtig sein. Besonders wichtig ist außerdem das Reverse-Charge-Verfahren bei den von Airbnb berechneten Servicegebühren.

E-Rechnung – Teil 1

Eine einfache PDF-Rechnung gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne. Gefordert sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Systeme E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und möglichst automatisch prüfen können.

Elektronische Dienstleistungen und In-App-Käufe

Bei digitalen Leistungen über App-Stores kann entscheidend sein, ob die Plattform selbst oder der eigentliche Anbieter die Leistung gegenüber dem Endkunden erbringt. Dies beeinflusst, in welchem Land die Umsatzsteuer anfällt.

Fehler im ERP-System

Ein falsch hinterlegter Steuerschlüssel in einer Unternehmenssoftware gilt nicht automatisch als einfacher Rechenfehler. Eine spätere Änderung einer bereits bestandskräftigen Steuerfestsetzung kann deshalb schwierig sein.

Programm „Aufschwung und Beschäftigung“

Die Regierungskoalition plant ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit Steuerentlastungen, Bürokratieabbau, Änderungen im Arbeitsrecht und Investitionen in Digitalisierung. Viele Vorhaben befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren und könnten ab 2027 Wirkung entfalten.

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um diese Themen.


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Steuertermine August / September 2026

SteuerartAugustSeptember
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.08.202610.09.2026
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlagentfällt10.09.2026
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlagentfällt10.09.2026
Umsatzsteuer10.08.202610.09.2026
Schonfrist Überweisung13.08.202614.09.2026
Schonfrist Scheck10.08.202610.09.2026
Gewerbesteuer17.08.2026entfällt
Grundsteuer17.08.2026entfällt
Schonfrist Gewerbesteuer/Grundsteuer Überweisung20.08.2026entfällt
Schonfrist Gewerbesteuer/Grundsteuer Scheck17.08.2026entfällt
Sozialversicherung27.08.202628.09.2026
Kapitalertragsteuer inkl. SolidaritätszuschlagBei Gewinnausschüttung fälligBei Gewinnausschüttung fällig

Jetzt neu: Mandanten-Podcast August 2026

Hören Sie die wichtigsten Inhalte auch als Podcast.
Moderation: Irina Reichelt-Olenburger


Kanzlei Irina Reichelt-Olenburger

Steuerberatung in Solingen – digital & persönlich.
Wir beraten Sie gerne!