Wir freuen uns, Ihnen die neuesten steuerlichen Informationen und Änderungen für den Monat August 2026 vorstellen zu können. In dieser Ausgabe stehen aktuelle Entscheidungen zur Immobilienbewertung, Umsatzsteuer, E-Rechnung sowie neue steuerliche und arbeitsrechtliche Vorhaben im Fokus.
Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise bei der Bewertung von Immobilien für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblich sind. Eine gerichtliche Überprüfung kommt grundsätzlich nur bei offensichtlichen Fehlern in Betracht.
E-Rechnungspflicht für Unternehmen
Noch bis zum 31.12.2026 ist die Ausstellung von E-Rechnungen grundsätzlich freiwillig. Bei Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro verlängert sich diese Übergangsfrist bis Ende 2027. Unternehmen sollten dennoch bereits jetzt ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme vorbereiten.
Aussetzungszinsen
Das Finanzgericht Münster hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von 0,5 Prozent pro Monat für Aussetzungszinsen der Jahre 2014 bis 2018 geäußert. In entsprechenden Fällen kann vorläufiger Rechtsschutz in Betracht kommen.
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Monatsinformation August 2026 – Kurzfassung
In dieser Ausgabe informieren wir über wichtige steuerliche Entwicklungen, aktuelle Rechtsprechung sowie praktische Hinweise für Unternehmen und Privatpersonen.
Ungeklärte Einzahlungen auf Geschäftskonten
Ungeklärte Bareinzahlungen oder Zahlungseingänge auf einem betrieblichen Konto können vom Finanzamt als steuerpflichtige Betriebseinnahmen behandelt werden. Private Mittel sollten daher immer nachvollziehbar dokumentiert werden.
Umsatzsteuer bei Airbnb
Auch die kurzfristige Vermietung einer privaten Wohnung oder Ferienwohnung kann umsatzsteuerpflichtig sein. Besonders wichtig ist außerdem das Reverse-Charge-Verfahren bei den von Airbnb berechneten Servicegebühren.
E-Rechnung – Teil 1
Eine einfache PDF-Rechnung gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne. Gefordert sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Systeme E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und möglichst automatisch prüfen können.
Elektronische Dienstleistungen und In-App-Käufe
Bei digitalen Leistungen über App-Stores kann entscheidend sein, ob die Plattform selbst oder der eigentliche Anbieter die Leistung gegenüber dem Endkunden erbringt. Dies beeinflusst, in welchem Land die Umsatzsteuer anfällt.
Fehler im ERP-System
Ein falsch hinterlegter Steuerschlüssel in einer Unternehmenssoftware gilt nicht automatisch als einfacher Rechenfehler. Eine spätere Änderung einer bereits bestandskräftigen Steuerfestsetzung kann deshalb schwierig sein.
Programm „Aufschwung und Beschäftigung“
Die Regierungskoalition plant ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit Steuerentlastungen, Bürokratieabbau, Änderungen im Arbeitsrecht und Investitionen in Digitalisierung. Viele Vorhaben befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren und könnten ab 2027 Wirkung entfalten.
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um diese Themen.
Impressum
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Steuertermine August / September 2026
| Steuerart | August | September |
|---|---|---|
| Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 10.08.2026 | 10.09.2026 |
| Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | entfällt | 10.09.2026 |
| Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag | entfällt | 10.09.2026 |
| Umsatzsteuer | 10.08.2026 | 10.09.2026 |
| Schonfrist Überweisung | 13.08.2026 | 14.09.2026 |
| Schonfrist Scheck | 10.08.2026 | 10.09.2026 |
| Gewerbesteuer | 17.08.2026 | entfällt |
| Grundsteuer | 17.08.2026 | entfällt |
| Schonfrist Gewerbesteuer/Grundsteuer Überweisung | 20.08.2026 | entfällt |
| Schonfrist Gewerbesteuer/Grundsteuer Scheck | 17.08.2026 | entfällt |
| Sozialversicherung | 27.08.2026 | 28.09.2026 |
| Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag | Bei Gewinnausschüttung fällig | Bei Gewinnausschüttung fällig |
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Moderation: Irina Reichelt-Olenburger
Kanzlei Irina Reichelt-Olenburger
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