Wir freuen uns, Ihnen die neuesten steuerlichen Informationen und Änderungen für den Monat April 2026 vorstellen zu können. In dieser Ausgabe stehen aktuelle Urteile, steuerliche Entwicklungen und wichtige Hinweise für Unternehmen und Privatpersonen im Foku

Wohnmobil und privates Veräußerungsgeschäft
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch hochpreisige Gegenstände des täglichen Gebrauchs – wie ein Wohnmobil – nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern sind, wenn sie typischerweise der Nutzung dienen und kein klassisches Wertsteigerungspotenzial im Vordergrund steht.
Arbeitszimmer in Eigentumswohnung
Das Finanzgericht München stellte klar, dass bei einer veräußerten Eigentumswohnung keine neue steuerliche Frist nur für ein früher betrieblich genutztes Arbeitszimmer beginnt. Für die Prüfung des privaten Veräußerungsgeschäfts ist die Wohnung insgesamt zu betrachten.
Abschiedsfeier im Ruhestand
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für eine Verabschiedung in den Ruhestand, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn es sich nach Anlass, Gästeliste und Organisation um eine betriebliche Veranstaltung des Arbeitgebers handelt.
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Monatsinformation April 2026 – Kurzfassung
In dieser Ausgabe informieren wir über wichtige steuerliche Entwicklungen, aktuelle Rechtsprechung und neue gesetzliche Hinweise für Unternehmen und Privatpersonen.
Weitere wichtige Urteile
Der Bundesfinanzhof hat außerdem zur Besteuerung laufender Einnahmen aus Mitarbeiterbeteiligungen entschieden. Gewinnanteile aus einer typisch stillen Beteiligung können als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Arbeitslohn zu behandeln sein. Zudem wurde zur Nutzung betrieblicher Fahrzeuge durch Gesellschafter-Geschäftsführer klargestellt, dass eine private Nutzung nicht allein vermutet werden darf.
Umsatzsteuer und Reverse-Charge
Das Bundesfinanzministerium hat seine Regelungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer bekräftigt. Zusätzlich wird erneut auf die Risiken beim Reverse-Charge-Verfahren hingewiesen, da hier insbesondere bei Leistungen aus dem Ausland schnell Fehler und Doppelbesteuerungen entstehen können.
Arbeitsrecht und Minijobs 2026
Seit dem 01.01.2026 gilt der neue Mindestlohn von 13,90 Euro. Damit steigt auch die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich. Für Midijobs gelten angepasste Grenzen, und ab Juli 2026 wird unter bestimmten Voraussetzungen die Rückkehr in die Rentenversicherungspflicht möglich.
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um diese Themen.
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Steuertermine April / Mai 2026
| Steuerart | April | Mai |
|---|---|---|
| Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 10.04.2026 | 11.05.2026 |
| Umsatzsteuer | 10.04.2026 | 11.05.2026 |
| Schonfrist Überweisung | 13.04.2026 | 15.05.2026 |
| Schonfrist Scheck | 10.04.2026 | 11.05.2026 |
| Gewerbesteuer | entfällt | 15.05.2026 |
| Grundsteuer | entfällt | 15.05.2026 |
| Schonfrist Gewerbesteuer/Grundsteuer Überweisung | entfällt | 18.05.2026 |
| Schonfrist Gewerbesteuer/Grundsteuer Scheck | entfällt | 15.05.2026 |
| Sozialversicherung | 28.04.2026 | 27.05.2026 |
| Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag | Bei Gewinnausschüttung fällig | Bei Gewinnausschüttung fällig |
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Moderation: Irina Reichelt-Olenburger
Kanzlei Irina Reichelt-Olenburger
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