QPersonengesellschaften wie die GbR, OHG oder KG bieten eine flexible Unternehmensstruktur, doch steuerlich gibt es wichtige Besonderheiten zu beachten. Die richtige Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit, die Wahl der passenden Gewinnermittlung sowie die optimale Nutzung von Freibeträgen sind entscheidend, um steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen.
Unsere spezialisierte Steuerberatung hilft Ihnen dabei, alle steuerlichen Anforderungen für Personengesellschaften korrekt umzusetzen.
Gewerbeabgrenzung – Personengesellschaft oder Freiberufler?
Die Unterscheidung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und gewerblicher Tätigkeit hat direkte steuerliche Auswirkungen für Personengesellschaften. Freiberufliche Gesellschaften (wie Anwaltskanzleien oder Arztpraxen) sind nicht gewerbesteuerpflichtig, während gewerbliche Personengesellschaften (z.B. Handelsunternehmen) Gewerbesteuer zahlen müssen. Gerade bei Mischformen, die sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Anteile haben, ist eine klare steuerliche Abgrenzung notwendig, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden. Lassen Sie sich von uns beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Personengesellschaft steuerlich korrekt eingestuft ist.


Unsere Leistungen für Personengesellschaften
Als erfahrene Steuerberaterin verstehen wir die spezifischen Herausforderungen, denen Personengesellschaften gegenüberstehen. Unsere maßgeschneiderten Dienstleistungen umfassen:
Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug: Wir unterstützen Sie bei der korrekten Erfassung und Abrechnung der Umsatzsteuer und sorgen dafür, dass Sie alle Möglichkeiten zum Vorsteuerabzug ausschöpfen.
Jahresabschlüsse und Steuererklärungen: Wir erstellen präzise und fristgerechte Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen für Ihre Personengesellschaft. Dabei achten wir stets auf die aktuellen steuerlichen Vorschriften und optimieren Ihre steuerliche Belastung.
Beratung zur Gewinnverteilung: Die Gewinnverteilung in einer Personengesellschaft kann komplex sein. Wir beraten Sie umfassend, um faire und steuerlich vorteilhafte Regelungen zu finden.
Steuerliche Gestaltungsberatung: Profitieren Sie von unserer Expertise in der steuerlichen Gestaltung. Wir helfen Ihnen, Ihre Unternehmensstruktur optimal zu gestalten, um steuerliche Vorteile zu nutzen und Risiken zu minimieren.
Der wichtigste Steuerhinweis für Personengesellschaften ist die korrekte Ermittlung und Verteilung des Gewinns auf die Gesellschafter.
Referenzen unserer Mandanten
Unsere Mandanten schätzen unsere individuelle Betreuung und das Vertrauen, das sie in unsere Expertise setzen. Hier einige Rückmeldungen:
„Die Steuerkanzlei Irina Reichelt-Olenburger hat uns durch die komplexen steuerlichen Anforderungen für unsere Personengesellschaft geführt. Ihre präzisen Analysen und Empfehlungen waren entscheidend für unsere Planung.“ – Anna Schmidt, Gesellschafterin einer Partnerschaftsgesellschaft
„Dank der Unterstützung von Frau Reichelt-Olenburger haben wir nicht nur unsere steuerlichen Verpflichtungen pünktlich erfüllt, sondern auch wertvolle Einsparungen erzielt. Ihre Beratung war maßgeblich für unsere positive Entwicklung!“ – Max Müller, Geschäftsführer einer Personengesellschaft
Kontaktieren Sie uns
Sind Sie bereit, Ihre steuerlichen Angelegenheiten in die Hände von Experten zu legen? Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung. Lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Ihre Personengesellschaft entwickeln.
Profitieren Sie von unserer Expertise und gestalten Sie Ihre steuerlichen Belange effizient und erfolgreich!