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Digitale Monatsinformation Dezember 2025 inkl. Podcast MP3

Wir freuen uns, Ihnen die neuesten steuerlichen Informationen und Änderungen für den Monat Dezember 2025 vorstellen zu können. Im Fokus stehen unter anderem wichtige Anpassungen und neue Gesetze, die Sie unbedingt kennen sollten.

Spenden und Steuerabzüge

Zuwendungen von Alleingesellschaftern an eine gemeinnützige GmbH können als Spenden geltend gemacht werden, auch wenn diese Mittel zur Begleichung eines Mietvertrags verwendet werden. Das Finanzgericht Münster stellte klar, dass der „Geldkreislauf“ keine Gegenleistung darstellt, sodass die Spende weiterhin abziehbar ist.

Pkw-Nutzung durch Geschäftsführer

Bei einer GmbH, die ihrem Geschäftsführer einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, ohne ihm eine Privatnutzung zu gestatten, entsteht kein Arbeitslohn und somit auch keine Lohnsteuerpflicht. Auch eine private Nutzung durch den Geschäftsführer führt nicht zu einer Lohnsteuerpflicht, solange keine Vereinbarung zur Privatnutzung besteht.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

„Lesedauer 2 min, hier finden Sie alternativ unser Podcast zum Beitrag!“

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Monatsinformation Dezember 2025 – Kurzfassung

In der aktuellen Ausgabe informieren wir über wichtige steuerliche Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung.

Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 2025

Ab dem Jahreswechsel 2025 werden verschiedene steuerliche Anpassungen vorgenommen. Dazu gehört die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sowie eine Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Auch die Entfernungspauschale wird angehoben.

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Unternehmen haben das Recht, Vorsteuer auch dann abzuziehen, wenn sie die Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt erhalten. Eine Klarstellung des Bundesfinanzhofs präzisiert dies und gibt Unternehmen mehr Planungssicherheit. Darüber hinaus gibt es eine wichtige Änderung zur E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze, die ab 2025 verbindlich wird.

Kryptowährungen und neue Meldepflichten

Ab 2025 müssen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen Transaktionen an die Finanzbehörden melden, um die Steuertransparenz zu erhöhen. Dies ist Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Regulierung von Kryptowerten, um Steuerhinterziehung im Bereich der digitalen Währungen zu verhindern.

Sozialversicherungs- und Steuerregelungen

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung steigen zum 01. Januar 2026. Außerdem wird der gesetzliche Mindestlohn in zwei Stufen auf 13,90 Euro pro Stunde zum 01. Januar 2026 und auf 14,60 Euro ab Januar 2027 angehoben.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie kompetent und individuell.

 

November/Dezember 2025 Impressum
© 2025 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber DATEV eG, 90329 Nürnberg
(Verlag). 

 

     

 

 

Steuer- und Sozialversicherungstermine Dezember 2025 / Januar 2026

Steuerart / Abgabe Fälligkeit Dezember 2025 Fälligkeit Januar 2026
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.12.2025 12.01.2026
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.12.2025 entfällt
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag 10.12.2025 entfällt
Umsatzsteuer 10.12.2025 12.01.2026
Ende der Schonfrist bei Überweisung 15.12.2025 15.01.2026
Ende der Schonfrist bei Scheckzahlung 10.12.2025 12.01.2026
Sozialversicherungsbeiträge 23.12.2025 28.01.2026
Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag Bei Gewinnausschüttung fällig Bei Gewinnausschüttung fällig

Hinweise:
Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen sind grundsätzlich bis zum 10. des Folgemonats elektronisch abzugeben. Sozialversicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren.

 
 

 

Jetzt neu: Mandanten-Podcast Dezember 2025

Hören Sie die wichtigsten Informationen dieser Ausgabe auch als Podcast!
Moderation: Irina Reichelt-Olenburger

Irina Reichelt-Olenburger

Kanzlei Irina Reichelt-Olenburger

Steuerberatung in Solingen – kompetent, digital, persönlich.
Fragen zu den Themen dieser Monatsinformation?
Wir beraten Sie gerne!